Gerne informiere ich Sie hier über die Preise meiner Behandlung
Meine Praxis steht allen Patienten offen. Die Leistungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und können somit bei den privaten Krankenkassen und Beihilfen eingereicht werden. Üblicherweise werden die Kosten durch die privaten Krankenversicherungen vollständig oder zum größten Teil übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten normalerweise nicht (Ausnahmen s.u.).
Im Regelfall berechnen ich bei Privatpatienten den 2,3 fachen Satz, der sich je nach Aufwand ggf. bis zum 3,5 fachen Satz erhöht. Für Selbstzahler berechne ich einen reduzierten Preis.
Gerne können Sie vorab die anfallenden Kosten erfragen. Bitte beachten Sie, dass eine Therapieempfehlung und medizinische Beratung und damit auch eine genauere Kostenschätzung jedoch nur nach einem persönlichen Gespräch erfolgen kann.
Es ergeben sich nach GOÄ z.B. folgende Kosten (Selbstzahlerpreise):
Die Abrechnungsziffern finden sie in der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ
Information für Patienten der gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Akupunktur nur bei einem kassenärztlichen Vertragsarzt und nur bei zwei Indikationen: Chronischer lumbaler Rückenschmerz von über 6 Monaten Dauer und chronischer Knieschmerz durch Arthrose des Kniegelenks von ebenfalls mindestens 6 Monaten Dauer.
Da meine Praxis eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung ist, besteht keine generelle Erstattungspflicht durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Es gibt jedoch bei o.g. Diagnosen die Möglichkeit, bei Ihrer Kasse für die Akupunkturleistung z.B. für 3 Monate das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen. Diese (anteilige) Kostenübernahme müssen Sie im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. So können Sie sich zumindest einen Teil der Therapiekosten von der Kasse rückerstatten lassen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für ambulante Leistungen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass die ärztliche Akupunktur mit Abrechnung nach GOÄ Bestandteil der Leistungen ist, denn manchmal werden sonst nur Akupunkturen durch Heilpraktiker (mit Abrechnung nach GeBüH) bezahlt.
Ausfallhonorar:
Vereinbarte Untersuchungstermine müssen vom Patienten eingehalten werden. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so müssen im Vorfeld vereinbarte Termine mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden (Mo-Do bis 17h, Fr bis 12h). Bei verspäteter Absage bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.
Um Sie kennen zu lernen, Ihre Beschwerden zu beurteilen und Sie zu den verschiedenen Therapiemöglichkeiten bestmöglich beraten zu können, benötigen Sie initial einen Erstvorstellungstermin, der uns hierfür ausreichend Zeit lässt. Sie können diesen gerne telefonisch vereinbaren oder hier online buchen.
Wenn Sie schon Patient bei mir sind, können Sie natürlich ebenso gerne einen Folgetermin für die gewünschte Therapie telefonisch oder online vereinbaren.
Praxis Dr. Reinhardt
Kammbachstr. 30
88138 Niederstaufen / Sigmarszell
Tel: 08388 - 9702070
Fax: 08388 - 9702069
Email: info(at)dr-j-reinhardt.de
Website: www.dr-j-reinhardt.de